I. Allgemeine Bestimmungen
Die ALUNEST Sp. z o.o. mit Sitz in 69-113 Górzyca, ul. Ceglana 1B, nachfolgend „Verkäufer“ genannt, ist Hersteller und Lieferant von Rollläden, Pergolen, Raffstores, Garagentoren, Fenstern, Türen sowie weiteren Aluminiumkonstruktionen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Angebote, Aufträge, Auftragsbestätigungen, Verträge und Rechnungen der ALUNEST Sp. z o.o.
Mit der Auftragserteilung, der Unterzeichnung eines Angebots oder der Zahlung einer Anzahlung erkennt der Kunde diese AGB vollständig an.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
II. Angebote und Aufträge
Angebote haben den Charakter eines freibleibenden Handelsangebots und sind für den im Angebot angegebenen Zeitraum gültig.
Ist keine Gültigkeitsdauer angegeben, beträgt die Angebotsfrist 14 Tage ab Ausstellungsdatum.
Ein Auftrag gilt als angenommen nach:
- Unterzeichnung des Angebots oder Vertrages,
- schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung,
- Eingang der vereinbarten Anzahlung.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde die Richtigkeit und Freigabe von:
- Maßen,
- Aufteilungen,
- Farben,
- Ausstattungen,
- technischen Parametern,
- Preisen.
Änderungen nach Auftragsfreigabe können zusätzliche Kosten sowie Änderungen der Lieferzeit verursachen.
Zeichnungen, Visualisierungen, Muster und Produktabbildungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und können geringfügig vom Endprodukt abweichen.
III. Maße und Verantwortung für technische Angaben
Werden die Aufmaße durch ALUNEST Sp. z o.o. durchgeführt, haftet der Verkäufer für die Richtigkeit der aufgenommenen Maße.
Erfolgt die Bestellung auf Grundlage von Maßen, Zeichnungen, Plänen oder sonstigen technischen Angaben des Kunden, Architekten, Bauherrn oder Dritter, trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung für deren Richtigkeit.
ALUNEST Sp. z o.o. haftet nicht für Folgen fehlerhafter Maß- oder Datenangaben, insbesondere nicht für:
- Montageunmöglichkeit,
- notwendige Nacharbeiten,
- Neuproduktionen,
- zusätzliche Transport- oder sonstige Kosten.
Kosten, die aufgrund fehlerhafter Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen vollständig zu dessen Lasten.
Kosten für Aufmaßtermine
Aufmaßtermine können abhängig von der Entfernung zum Firmensitz kostenpflichtig sein.
Die maximale Gebühr für einen Aufmaßtermin beträgt 350,00 EUR netto.
Bei Auftragserteilung wird die Aufmaßgebühr vollständig auf den Auftragswert angerechnet.
Bei Nichtbeauftragung bleibt die Aufmaßgebühr geschuldet.
IV. Lieferumfang und Selbstabholung
Der Lieferumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Montageleistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieser AGB.
Die Leistung des Verkäufers beschränkt sich auf die Herstellung sowie Lieferung der bestellten Produkte oder deren Bereitstellung zur Selbstabholung.
Der Kunde hat sicherzustellen:
- eine ausreichende Zufahrt für Lieferfahrzeuge,
- geeignete Bedingungen für die Entladung,
- notwendige Hilfspersonen oder technische Hilfsmittel für die Warenübernahme bei schweren oder großformatigen Elementen.
Kann die Entladung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, ist der Verkäufer berechtigt, zusätzliche Kosten für Wartezeit, Rücktransport oder erneute Anlieferung zu berechnen.
V. Lieferzeiten
Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte und beginnen nach:
- Eingang der vereinbarten Anzahlung,
- endgültiger Auftragsfreigabe,
- Durchführung des Aufmaßes, sofern erforderlich.
Die reguläre Lieferzeit beträgt in der Regel 3 bis 8 Wochen.
Bei Sonderanfertigungen, Sonderfarben oder individuellen Konstruktionen kann die Lieferzeit 6 bis 12 Wochen oder länger betragen.
Lieferverzögerungen aufgrund von:
- Materialengpässen,
- Lieferantenverzögerungen,
- logistischen Problemen,
- unvorhersehbaren Ereignissen,
- höherer Gewalt
berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Vertragsstrafen.
VI. Transport und Gefahrübergang
Transportkosten
Bei Bestellungen mit einem Warenwert von mehr als:
- 1.600,00 EUR netto
erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands, Polens, der Niederlande und Belgiens kostenfrei, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die kostenfreie Lieferung umfasst eine einmalige Komplettlieferung an eine vom Auftraggeber benannte Lieferadresse.
Teillieferungen, Etappenlieferungen oder Lieferungen an mehrere Adressen können gesondert berechnet werden.
Bei Bestellungen unterhalb der genannten Werte werden Transportkosten individuell berechnet und betragen je nach Entfernung, Produktart und Lieferort zwischen 0,50 € netto und 1,50 € netto pro gefahrenem Kilometer.
Die Entfernung wird vom Firmensitz der ALUNEST Sp. z o.o., ul. Ceglana 1B, 69-113 Górzyca, bis zum Lieferort berechnet.
Der konkrete Transportpreis wird jeweils im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Bei erschwerten Anlieferungsbedingungen, Sondertransporten oder erhöhtem logistischem Aufwand behält sich der Verkäufer eine individuelle Preisfestlegung vor.
Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über:
- bei Selbstabholung mit Übergabe der Ware,
- bei Anlieferung mit Beginn der Entladung am Lieferort.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar bei Erhalt zu prüfen.
Sichtbare Schäden sind unverzüglich schriftlich zu dokumentieren und auf den Lieferpapieren zu vermerken.
VII. Zahlungsbedingungen
Die Standard-Zahlungsbedingungen lauten:
- Anzahlung vor Produktionsbeginn,
- Restzahlung vor Auslieferung oder Selbstabholung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt:
- die Produktion auszusetzen,
- die Auslieferung zurückzuhalten,
- Lieferfristen entsprechend zu verlängern.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der ALUNEST Sp. z o.o.
Der Verkäufer ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere Verzugskosten geltend zu machen.
Eine Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
VIII. Warenannahme und Reklamationen
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel, Transportschäden oder Mengenabweichungen sind spätestens am Tag der Lieferung oder Abholung schriftlich anzuzeigen.
Versteckte Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware gemeldet werden.
Eine Reklamation muss enthalten:
- Auftrags- oder Rechnungsnummer,
- genaue Beschreibung des Mangels,
- aussagekräftige Fotodokumentation.
Individuell gefertigte Produkte sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, sofern kein Produktionsfehler oder eine nachweisliche Falschlieferung vorliegt.
Von der Reklamation ausgeschlossen sind insbesondere:
- Schäden durch unsachgemäße Lagerung,
- Schäden durch fehlerhafte Montage,
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung,
- normale Abnutzung,
- geringfügige Farb-, Maß- oder Strukturabweichungen innerhalb der branchenüblichen Toleranzen,
- Wartungs- und Einstellarbeiten infolge normaler Nutzung.
IX. Garantie
ALUNEST Sp. z o.o. gewährt Garantie entsprechend den Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller und Komponentenlieferanten.
Soweit nicht anders geregelt, gelten folgende Garantiezeiten:
- 5 Jahre auf Lack- und Oberflächenbeschichtungen von Fenstern und Türen,
- 2 Jahre auf Rollladenkästen, Rollladenpanzer, Führungsschienen und Bedienelemente,
- 2 Jahre auf elektrische Komponenten und bewegliche Bauteile.
Die Garantie gilt nicht für Schäden infolge:
- fehlerhafter Montage,
- unsachgemäßer Nutzung,
- mangelnder Wartung,
- Eingriffen Dritter,
- Beschädigungen während Transport oder Montage durch den Kunden oder Dritte.
Die Garantiefrist beginnt mit dem Rechnungsdatum.
Technische Kennwerte, insbesondere Wärmedurchgangskoeffizienten, beziehen sich auf Referenzgrößen gemäß den Herstellerangaben und geltenden europäischen Normen.
X. Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen,
- Hochwasser,
- Brände,
- Krieg,
- Streiks,
- behördliche Maßnahmen,
- Energieausfälle,
- Störungen der Lieferketten.
In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen.
XI. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich polnisches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz der ALUNEST Sp. z o.o. zuständige Gericht in Polen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher Angebote, Aufträge, Verträge und Rechnungen der ALUNEST Sp. z o.o.
ALUNEST Sp. z o.o. behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen gelten nicht für bereits bestätigte Aufträge.
Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der polnischen Sprachfassung ist die polnische Fassung maßgeblich.