ALUNEST Sp. z o.o.

I. Allgemeine Bestimmungen

Die ALUNEST Sp. z o.o. mit Sitz in 69-113 Górzyca, ul. Ceglana 1B, nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Verkäufer“ genannt, ist tätig im Bereich:

  • Herstellung von Außenrollläden, Pergolen, Fassadenjalousien, Garagentoren sowie sonstigen Aluminiumkonstruktionen,
  • Verkauf, Lieferung und Montage von Fenstern, Haustüren sowie weiterer Bauelemente,
  • Lieferung und Montage von Produkten anderer Hersteller.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Angebote, Verträge, Bestellungen und Rechnungen.

Mit Auftragserteilung oder Unterzeichnung eines Angebots erkennt der Kunde diese Bedingungen in vollem Umfang an.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


II. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und gültig innerhalb der im Angebot angegebenen Frist.
Sofern keine Frist angegeben ist, beträgt die Gültigkeit 14 Tage.

Ein Auftrag gilt als angenommen nach:

  • Unterzeichnung des Angebots bzw. schriftlicher Bestätigung per E-Mail,
  • Eingang der vereinbarten Anzahlung gemäß Anzahlungsrechnung.

Mit Unterzeichnung des Angebots bestätigt der Kunde die Richtigkeit von:

  • Maßen,
  • Aufteilungen,
  • Farben,
  • Ausstattung,
  • Preisen.

Änderungen nach Auftragsbestätigung können zu Mehrkosten sowie zu einer Verlängerung der Lieferzeit führen.

Zeichnungen, Visualisierungen und Muster dienen ausschließlich zur Veranschaulichung.


III. Aufmaß und Maßverantwortung

Erfolgt das Aufmaß durch ALUNEST Sp. z o.o., übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für die Maßrichtigkeit sowie die Übereinstimmung der gelieferten Produkte mit dem Aufmaß.

Erfolgt die Bestellung auf Grundlage von Maßen, die vom Kunden, Architekten, Bauherrn oder Dritten bereitgestellt wurden, übernimmt ALUNEST keine Haftung für deren Richtigkeit. Für fehlerhafte Maße und daraus resultierende Produktions- oder Montagefehler haftet ausschließlich der Auftraggeber.

Nachträgliche Änderungen oder Neuproduktionen aufgrund fehlerhafter Maßangaben gehen zu Lasten des Kunden.

Kosten für das Aufmaß

Ein Aufmaßtermin kann abhängig von der Entfernung zum Firmensitz kostenpflichtig sein.

Die Standardgebühr für ein Aufmaß beträgt bis zu 350 € netto, abhängig von der Entfernung.

Bei Auftragserteilung wird der Betrag vollständig mit dem Auftragswert verrechnet.

Bei Nichtbeauftragung bleibt die Aufmaßgebühr fällig.


IV. Liefer- und Montageumfang

Der Liefer- und Montageumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

Sofern nicht anders vereinbart:

  • erfolgt die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik,
  • sind Putz- und Malerarbeiten nicht im Preis enthalten,
  • erfolgt der elektrische Anschluss (230V) durch einen vom Kunden beauftragten Elektriker, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Fenstern und Türen:

  • erfolgt eine Standard-Montageabdichtung,
  • erfolgt eine RAL-Montage nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Angebot,
  • werden Zusatzleistungen (Verbreiterungen, Unterkonstruktionen, Demontage, Entsorgung) nur ausgeführt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen:

  • freien Zugang zur Baustelle,
  • Entlademöglichkeit,
  • Stromanschluss (230V),
  • ausreichenden Arbeitsraum.

Nicht vorbereitete Baustellen können zu Mehrkosten oder Terminverschiebungen führen.


V. Lieferzeiten

Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte und beginnen nach:

  • Eingang der Anzahlung,
  • endgültiger Auftragsfreigabe,
  • erfolgtem Aufmaß (falls erforderlich).

Verzögerungen können entstehen durch:

  • Produktions- und Materialverfügbarkeit,
  • Lieferverzögerungen von Zulieferern,
  • Witterungseinflüsse,
  • höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse.

Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche.

Die reguläre Lieferzeit beträgt 3–8 Wochen, bei Sonderanfertigungen 6–12 Wochen.


VI. Transport und Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung geht auf den Kunden über:

  • bei Selbstabholung,
  • bei Lieferung an die Baustelle,
  • mit Beginn der Entladung.

Die Ware ist bei Übergabe zu prüfen.
Offensichtliche Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.


VII. Zahlungsbedingungen

Standard-Zahlungsbedingungen:

  • Anzahlung vor Produktionsbeginn,
  • Restzahlung vor Lieferung oder nach Montage gemäß Angebot.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung auszusetzen.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ALUNEST Sp. z o.o.

Eine Reklamation entbindet nicht von der Zahlungspflicht.


VIII. Abnahme und Reklamationen

Sichtbare Mängel sind am Tag der Lieferung oder Montage anzuzeigen.
Verdeckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung oder Montage.

Eine Reklamation muss enthalten:

  • Auftragsnummer,
  • Beschreibung des Mangels,
  • Fotodokumentation.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

  • Schäden durch Dritte nach Montage,
  • normaler Verschleiß,
  • geringfügige Farb- oder technische Abweichungen,
  • Nachjustierungen im Rahmen üblicher Nutzung.

IX. Garantie

  • 5 Jahre Garantie auf Oberflächen von Fenstern und Türen,
  • 2 Jahre Garantie auf Rollladenkästen, Rollladenpanzer, Führungsschienen sowie Bedienelemente (Gurt, Kurbel, elektrische Komponenten),
  • 2 Jahre Garantie auf bewegliche Teile, elektrische Komponenten und brandschutzrelevante Bauteile.

Die Garantieleistungen erfolgen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Normen unter Einhaltung der Montage- und Wartungsrichtlinien.

Beginn der Garantiezeit ist das Rechnungsdatum.

Uw-Werte beziehen sich auf Fenster mit den Maßen 1230 × 1480 mm gemäß EN 10077.
Ug-Werte können Abweichungen von ±1 % aufweisen gemäß EN 410.


X. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Europäischen Union.

Gerichtsstand ist der Sitz der ALUNEST Sp. z o.o.

Diese AGB sind Bestandteil jedes Angebots und Vertrags.

ALUNEST Sp. z o.o. behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit anzupassen.